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Im Frauenhaus versorgen die Frauen sich und
ihre Kinder selbst. Sie gestalten
ihren Tagesablauf eigenverantwortlich.
Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben.
Einmal wöchentlich findet eine
Hausversammlung statt die für alle Frauen verbindlich ist.
Hier werden Putz- und Telefondienst geregelt, aber auch wichtige Fragen
des Zusammenlebens erörtert und eventuell vorhandene Konflikte geklärt.
Beschlüsse der Hausversammlung müssen eingehalten werden.
In der Hausversammlung werden gemeinsame
Freizeitaktivitäten geplant.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses
sind in Notsituationen über den Bereitschaftsdienst immer
erreichbar. Es gibt allerdings keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Die Kosten der Unterkunft zahlt jede Frau
für sich und ihre Kinder selbst.
Ist kein eigenes Einkommen vorhanden werden die Kosten vom Arbeits- oder
Sozialamt übernommen.
Für die Kinder steht eine
Mitarbeiterin zur Verfügung. Sie ist Ansprechpartnerin und Bezugsperson
für die Kinder, berät aber auch Mütter in Erziehungsfragen und Fragen
der Versorgung. Nach Absprache werden Kinder zur Entlastung der Mütter
durch die Mitarbeiterin betreut.
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